Förderprogramme

Jugendförderplan der Stadt Krefeld

Jugendförderplan der Stadt Krefeld

Beschreibung Der Jugendförderplan der Stadt Krefeld fördert die Arbeit von Jugendverbänden und sonstigen Trägern der Jugendhilfe. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen oder Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit. Hierzu zählen z. B. die Umsetzung von Kinder- und Jugendfreizeiten, örtlichen Ferienveranstaltungen oder außerschulischen Bildungsmaßnahmen. Auch die Anschaffung von Materialien für die Kinder- und Jugendarbeit und die Qualifizierung von ehrenamtlich Engagierten werden gefördert. Fördervoraussetzungen, Antragsfristen oder auch weitere Infos zur Mittelverwendung können den Förderrichtlinien des Jugendförderplans der Stadt Krefeld entnommen werden. Ansprechpartnerin der Stadt Krefeld ist Frau Ines Jelinek, erreichbar unter ines.jelinek@krefeld.de oder 02151 86 3232.

Antragsberechtigte // Jugendverbände // Sonstige Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII

Was wird gefördert // Örtliche Ferienveranstaltungen // Kinder- und Jugendfreizeiten // Außerschulische Jugendbildung // Materialien für die Kinder- und Jugendarbeit // Qualifizierung von ehrenamtlich Engagierten

Kommunale Präventionsketten - Krefeld

Kommunale Präventionsketten - Krefeld

Beschreibung Alle Kinder und Jugendlichen und insbesondere armutsgefährdete junge Menschen in Krefeld sollen über die gleichen Entwicklungs- und Teilhabechancen für ein gelingendes und gesundes Aufwachsen unabhängig von Herkunft, kultureller und ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Geschlecht, Behinderung sowie dem sozialen Status ihrer Familien verfügen. Ziel des Förderprogramms ist die Förderung von Maßnahmen, welche den Aufbau und die Umsetzung der kommunalen Präventionsketten unterstützen. Fördervoraussetzungen, Antragsfristen oder auch weitere Infos zur Mittelverwendung können den Förderrichtlinien der kommunalen Präventionsketten der Stadt Krefeld entnommen werden.

Antragsberechtigte In Krefeld tätige Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII // In Krefeld tätige juristische Personen und Personenvereinigungen

Was wird gefördert Präventive Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit // Präventive Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Mikroprojektförderung laut.vor.Ort

Mikroprojektförderung laut.vor.Ort

Beschreibung Die Mikroprojektförderung laut.vor.Ort ist eine Förderung des Landesjugendringes NRW, mit dem Ziel kommunale Jugendringe und Jugendverbände unkompliziert und unbürokratisch bei der Umsetzung (spezifischer) Pojekte zu unterstützen. Gefördert werden zum Beispiel die Umsetzung jugendpolitischer Dialoge oder die Kosten für jugendpolitische Qualifizierungsmaßnahmen. Ansprechpartnerin beim Landesjugendring NRW ist Janna Frydryszek, erreichbar unter frydryszek@ljr-nrw.de oder 0155 61419390. Mehr Infos und Zugang zu dem Förderprogramm erhaltet ihr auf den Seiten des Landesjugendring NRW.

Antragsberechtigte Jugendverbände // Jugendringe

Was wird gefördert Umsetzung jugendpolitischer Dialoge // Veranstaltungen mit Bezug zu Wahlen // Kosten für jugendpolitische Qualifizierungsmaßnahmen // Vorbereitung auf die Landtagswahlen // Sichtbarkeit

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen


Städtischer Jugendförderplan
Kommunale Präventionsketten
Mikroprojektförderung